Schweizerische Fachstelle für Sehbehinderte im beruflichen Umfeld – SIBU

Abgabebedingungen für Informatikhilfsmittel

Abgabe von Hilfsmitteln für den privaten und beruflichen Bereich

Die von der IV finanzierten Hilfsmittel werden zum leihweisen Gebrauch abgegeben. Diese Abgabe verlangt von der versicherten Person einerseits die Fähigkeit, die Geräte zu bedienen, andererseits aber auch den sorgfältigen Umgang damit. Unsere Dienstleistungen beinhalten die Abklärung, Beschaffung, Installation, Wartung und das Training von Hilfsmitteln.

Die Abgabe von Hilfsmitteln für die berufliche Tätigkeit unterliegt nicht den gleichen Bestimmungen wie dem privaten Bereich. Die Hilfsmittel sollen einfach und zweckmässig eine effiziente Arbeitsweise ermöglichen und das visuelle System entlasten. Deshalb können hier die verschiedensten Hilfsmittel beantragt werden, wenn sie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dienen. Damit mit den Programmen effizient und sicher gearbeitet werden kann, sollte ein entsprechendes Training absolviert werden. Im Bedarfsfalle können durch uns auch Anpassungen der Hilfsmittel oder der Anwenderprogramme vorgenommen werden.

Für den Einsatz in der Ausbildung ist das Notebook, verbunden mit einem Vergrösserungsprogramm oder einer Sprachausgabe, ein geeignetes Hilfsmittel, um Notizen zu erstellen, Wörterbücher und Lexika in digitaler Form mitzunehmen, Prüfungen abzulegen usw. Wie im beruflichen Bereich ist es wichtig, dass das System sicher und effizient beherrscht wird. Ein intensives Training ist dazu die Voraussetzung. Nur wenn das Gerät regelmässig in der Ausbildung eingesetzt wird, wird die notwendige Effizienz erreicht. Nachteile aus der Sehbehinderung können damit kompensiert werden.